Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schär Montagen und Konstruktionen, Einzelfirma
Stefan Schär
Fischerweg 26
4803 Vordemwald
Stand: 27.02.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Schär Montagen und Konstruktionen (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kunden über:
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Herstellung und Montage von Metallkonstruktionen
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Überrollbügel und sicherheitsrelevante Rennsportbauteile
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Fahrzeugrestaurationen (insbesondere Oldtimer)
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individuelle Sonderanfertigungen
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Verkauf von Waren über den Online-Shop (Stahlrohre, Fahrzeugteile, Merchandising)
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht (OR).
2. Vertragsart
Je nach Leistung handelt es sich um:
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Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. OR
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Kaufvertrag gemäss Art. 184 ff. OR
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche Auftragsbestätigung,
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Annahme einer Offerte,
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Beginn der Arbeiten,
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oder Versand der Ware.
Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in CHF.
Das Unternehmen ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Materialbeschaffung und Produktionsbeginn erfolgen erst nach Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Arbeiten einzustellen und Verzugszinsen zu erheben.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens.
Der Eigentumsvorbehalt kann im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen werden.
6. Abnahme bei Werkleistungen
Nach Fertigstellung ist das Werk abzunehmen.
Erfolgt keine schriftliche Mängelrüge innert angemessener Frist, gilt das Werk als genehmigt.
6.1 Zusatzarbeiten und Kostenüberschreitungen
Kostenvoranschläge sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – unverbindlich.
Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich, insbesondere aufgrund:
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verdeckter Mängel,
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technischer Notwendigkeiten,
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behördlicher Anforderungen,
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oder zusätzlicher Kundenwünsche,
so werden diese separat nach Aufwand verrechnet.
Bei einer voraussichtlichen Überschreitung von mehr als 10–15 % des ursprünglich geschätzten Betrages wird der Kunde informiert.
Die Freigabe kann auch in elektronischer Form (z. B. E-Mail, SMS, WhatsApp) erfolgen.
Unterbleibt die Freigabe, ist das Unternehmen berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
7. Prüfpflicht und Mängelrüge bei Warenkauf
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind innert angemessener Frist schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR).
8. Rennsport und sicherheitsrelevante Bauteile
Überrollbügel, Rennsportkomponenten, Stahlrohre und Sonderanfertigungen können sicherheitsrelevant sein.
Der Kunde bestätigt:
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Motorsport erfolgt auf eigenes Risiko.
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Einbau und Verarbeitung erfolgen ausschliesslich durch qualifiziertes Fachpersonal.
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Regelmässige Wartung und Kontrolle sind zwingend.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Produkte nicht automatisch für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rennreglemente oder Eintragungspflichten liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.
9. Verwendung von Stahlrohren und Rohmaterial
Beim Verkauf von Stahlrohren oder Rohmaterial erfolgt keine statische oder sicherheitstechnische Prüfung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Jegliche Weiterverarbeitung oder Konstruktion erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
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Verschleissteile
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Schäden infolge unsachgemässer Verwendung
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Rennsporteinsatz
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Überbeanspruchung
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unterlassene Wartung
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Eingriffe durch Dritte
Bei Sonderanfertigungen besteht kein Rücktrittsrecht nach Produktionsbeginn.
11. Haftung (strenge Haftungsbegrenzung)
Das Unternehmen haftet ausschliesslich für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – vollständig ausgeschlossen.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Rennveranstaltungsschäden, Bergungskosten, Abschleppkosten oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – betragsmässig auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
12. Lieferfristen und Versand
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Das Versandrisiko trägt das Unternehmen bis zur Übergabe an den Kunden.
Teillieferungen sind zulässig.
13. Rücktritt und Widerruf
Das Schweizer Recht kennt grundsätzlich kein Widerrufsrecht für Onlinekäufe.
Ein freiwilliges Rückgaberecht wird nicht gewährt.
Bei individuell angefertigten Produkten ist ein Rücktritt nach Produktionsbeginn ausgeschlossen.
Werkverträge unterliegen Art. 377 OR.
14. Änderungen und höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Lieferfristen angemessen.
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
15. Ergänzung: Online-Shop und Warenversand
- Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Unternehmens bis zur Übergabe der Ware an den Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu prüfen und allfällige Transportschäden unverzüglich zu melden.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
- Prüfpflicht und Mängelrüge
Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innert angemessener Frist schriftlich zu rügen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (Art. 201 OR).
- Stahlrohre und Rohmaterialien
Beim Verkauf von Stahlrohren oder Rohmaterialien erfolgt keine statische oder sicherheitstechnische Prüfung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Die Verarbeitung und Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.
Eine Haftung für Schäden infolge unsachgemässer Verarbeitung oder Konstruktion wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Fahrzeugteile und Interior-Komponenten
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verfügen Fahrzeugteile nicht automatisch über eine Strassenzulassung.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie allfälliger Eintragungspflichten.
- Merchandising-Produkte
Bei Merchandising-Artikeln sind geringfügige Farb- oder Materialabweichungen produktionsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand Zofingen (AG).